Vermehrung
In Warmwasserleitungen bei Temperaturen zwischen 20 °C und 55 °C
können
sich
Legionellen jedoch
in kurzer Zeit drastisch vermehren. Vor allem in wenig bewegtem oder stehendem Wasser,
wie in
größeren Wasserspeichern oder wenig benutzten
Leitungsabschnitten und
Entnahmestellen.
Infektionen
Nach der Übertragung auf den
Menschen kann es schwere Pneumonien oder nur leichte, grippale Krankheitsbilder
verursachen, die unter dem Begriff Legionellose zusammengefasst sind.
Der milde
Krankheitsverlauf nennt sich Pontiac-Fieber. Zu den Haupt-Symptomen
gehören Husten, Schnupfen und erhöhte Temperatur. Daneben kann es bei einer Infektion zu der so genannten
Legionärskrankheit (Legionellen-Pneumonie)
und daraus folgend, zu einer gefährlichen Lungenentzündung kommen. Zu den Symptomen
gehören hierbei, je nach
schwere, Unwohlsein bis starkes Krankheitsgefühl, hohes Fieber, Schüttelfrost,
Atemnot, schneller Puls, Reizhusten und Brustschmerzen. Zudem sind
Bauchschmerzen, Durchfall und Erbrechen möglich. Die Legionärskrankheit kann zum
Tod führen, vor allem wenn sie zu spät oder falsch behandelt wird. Die
Behandlung kann mit speziellen Antibiotika
erfolgen.
Beim Menschen können die Bakterien seltener
auch weitere Krankheiten, wie Herzinnenhautentzündung, Nierenbeckenentzündungen
und Wundinfektionen hervorrufen.
Die Legionellenproblematik von heute ist laut Experten vergleichbar mit der
Asbestproblematik der 80er Jahre. Hochrechnungen zufolge sind in Deutschland jährlich 15.000 bis
30.000 ambulant erworbene Lungenentzündungen auf Legionellen zurückzuführen.
Übertragung auf den Menschen
Übertragen werden Legionellen vor allem in Form von Aerosolen (vernebeltes Wasser), z. B.
beim Duschen oder Baden. Der Erreger muss eingeatmet werden um in die Lunge
gelangen zu können. Beim Trinken hingegen besteht kaum Gefahr. Besonders
gefährdet sind ältere oder abwehrgeschwächte Menschen.
Prüfpflicht gem. TrinkwV
Seit 2013 besteht
unter anderem auch in Mietshäusern
eine gesetzliche Pflicht einer regelmäßigen Legionellenuntersuchung, die
vom Betreiber unaufgefordert beauftragt werden muss.
Ob Sie der Prüfpflicht unterliegen,
erfahren Sie
hier.
Wie Sie eine
Legionellenproblematik verhindern können und was bei
Grenzwertüberschreitungen zu tun ist, erfahren Sie
hier.
Weiterführende Informationen
Die hier gesammelten Informationen können
lediglich zur ersten Orientierung dienen und sollen die Thematik vereinfacht näher bringen.
Da die Gesetzestexte laufend aktualisiert werden, sind die
Informationen
auf diesen Seiten in Bezug auf gesetzliche Pflichten und Voraussetzungen
unverbindlich und ohne Gewähr.
Rechtlich bindende Informationen erhalten Sie
bei den öffentlichen Stellen (MLR, BMG, UBA).
Die entsprechenden Web-Adressen finden Sie
hier.
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