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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens
Ingo Trautmann Wasseranalysen
Geschäftsbezeichnung: H2O PRO Wasseranalysen
Buchenweg 8, 78604 Rietheim-Weilheim

Stand: 2024

I. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (künftig: AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichendes vereinbart ist.
2. Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers (künftig: AG) werden nicht anerkannt, es sei denn, dass ich (Ingo Trautmann) ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt habe. Die AGB von Ingo Trautmann Wasseranalysen gelten auch dann, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des AG die Leistung oder Lieferung an ihn vorbehaltlos erbringe.
3. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
4. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handeln.

II. Vertragsschluss
1. Das Angebot von Ingo Trautmann Wasseranalysen (H2O PRO Wasseranalysen) in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Der Vertrag kommt mit Unterschrift des Auftrags von Seiten des AG zustande.
2. Ingo Trautmann Wasseranalysen arbeitet zusammen mit und im Auftrag des MVZ Labor Ravensburg GbR - Elisabethenstr. 11 - 88212 Ravensburg. Ich bewerbe im Auftrag des Labors und in Vereinbarung mit diesem auch die gesetzliche Legionellenprüfung gem. TrinkwV und darf hierzu Angebote mit getrennt aufgeführten Laborleistungen für Kunden und Interessenten erstellen und diese zu Leistungen, Koordination und zugehörigen Services beraten. Eine Beauftragung der Trinkwasseruntersuchung zur gesetzlichen Legionellenprüfung erfolgt jedoch immer direkt an das MVZ Labor Ravensburg GbR mit Auftragsformular durch den AG. Das Auftragsformular kann vom AG wahlweise direkt an das MVZ Labor Ravensburg übermittelt werden. Wird das Auftragsformular stattdessen an uns gesendet, prüfen wir dieses grob auf Vollständigkeit und leiten dieses bei Vollständigkeit an das MVZ Labor Ravensburg zur Prüfung weiter. Wir sind in diesem Fall als Auftragsvermittler für das Labor tätig. Nimmt das MVZ Labor Ravensburg den Auftrag an, bestimmt es einen geeigneten Probenehmer zur Umsetzung der Probenahmen. Beauftragt uns das Labor mit den Probenahmen inkl. zugehöriger Organisation, führen wir diese unter Verantwortung des Labors und nach dessen Vorgaben durch. Probenahmen, Organisation, Fahrtkosten sowie zusätzlich direkt beauftragte Leistungen wie Terminaushänge usw. werden dann durch das Unternehmen Ingo Trautmann Wasseranalysen ausgeführt und nach Ausführung direkt dem AG der Untersuchung in Rechnung gestellt. Zugehörige Laboruntersuchungen werden dem AG nach Ausführung direkt durch das MVZ Labor Ravensburg in Rechnung gestellt.
3. Wenn der AG den Vertragsabschluss durch einen von ihm beauftragten Dritten vornehmen lässt, ist er verpflichtet, Ingo Trautmann Wasseranalysen auf Verlangen dessen vollständigen Namen und Anschrift mitzuteilen. Wird ein Dritter für den AG tätig, ist er verpflichtet Ingo Trautmann Wasseranalysen auf Verlangen dessen Namen und Anschrift mitzuteilen und bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Liste der Wohnungseigentümer der Liegenschaft zu überlassen.
4. Sollte durch nachträgliche Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften oder durch den AG bedingte Änderungen der technischen Voraussetzungen der Liegenschaft oder der Trinkwasseranlage eine wesentliche Änderung des bestehenden Vertragsinhalts notwendig werden, sind die Vertragspartner berechtigt, eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Umstände zu verlangen. Sollte die Leistung aufgrund technischer oder sonstiger nicht in der Sphäre von Ingo Trautmann Wasseranalysen liegenden Gründen nicht durchführbar sein, ist dieses berechtigt, ganz oder teilweise (z. B. nur liegenschaftsbezogen) vom Vertrag zurückzutreten.

III. Schriftform
1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
2. Ist der AG Unternehmer, bedürfen Änderungen und Aufhebungen dieses Vertrages sowie dieser Formbestimmungen vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen der schriftlichen Form.

IV. Preise
1. Die Preise von Ingo Trautmann Wasseranalysen sind immer in der Währung EURO ausgewiesen und zu bezahlen.
2. Die zum Angebot gehörenden Laborleistungen werden durch das Verbundlabor MVZ Labor Ravensburg GbR
durchgeführt. Die Laborleistungen werden dem Kunden direkt durch das Labor in Rechnung gestellt. USt wird auf den Laborrechnungen berechnet und ausgewiesen.
3. Grundlage für die Berechnung der Lieferungen und Leistungen von Ingo Trautmann Wasseranalysen sind die im Auftrag bezeichneten Preise. Ingo Trautmann Wasseranalysen hält sich an die Preise 4 Wochen gebunden. Danach gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preise.

V. Lieferungen und Leistungen
1. Leistungs- und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Ingo Trautmann Wasseranalysen schriftlich zugesagt worden sind.
2. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Lieferungen und Leistungen ist, dass der AG die unter Ziff. VIII aufgeführten Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Unsere Liefer- und Leistungspflichten ruhen, solange der AG diese Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt hat. Sollte die Leistung aufgrund einer Verletzung der dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflicht nicht durchführbar sein, ist Ingo Trautmann Wasseranalysen berechtigt, ganz oder teilweise (z.B. liegenschaftsbezogen) vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn Ingo Trautmann Wasseranalysen die Verzögerung zu vertreten hat.
3. Ingo Trautmann Wasseranalysen ist berechtigt, sich zur Erbringung seiner Dienstleistungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
4. Nach Vertragsschluss eintretende außergewöhnliche Ereignisse wie etwa von Ingo Trautmann Wasseranalysen nicht zu vertretende Betriebsstörungen, Streik, Energie- oder Rohstoffmangel sowie Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen oder behördlichen Maßnahmen befreien Ingo Trautmann Wasseranalysen für die Dauer der Störung und einer angemessenen Anlaufzeit von ihren Leistungspflichten.
5. Sollte aufgrund solcher Ereignisse die Leistung für Ingo Trautmann Wasseranalysen unmöglich werden, richten sich die Rechte des AG nach Ziff. VI. dieser AGB.
6. Kommt Ingo Trautmann Wasseranalysen mit seiner Liefer- oder Leistungspflicht in Verzug, kann der AG entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in Ziff. XIII geregelten Umfang ausgeschlossen.

VI. Leistungserschwernis und Unmöglichkeit
1. Das Unternehmen Ingo Trautmann Wasseranalysen wird von seiner Leistung frei, falls ihm die Leistungserbringung unmöglich wird. Der AG ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in Ziff. XIII. geregelten Umfang ausgeschlossen.
2. Sollte Ingo Trautmann Wasseranalysen die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom AG zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten), ist der AG verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung durch Ingo Trautmann Wasseranalysen direkt zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten von Ingo Trautmann Wasseranalysen. Kommt der AG dieser Pflicht nicht fristgerecht nach, ist Ingo Trautmann Wasseranalysen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Weitergehende Rechte von Ingo Trautmann Wasseranalysen bleiben hiervon unberührt.
3. Sollte die Leistung aufgrund einer Verletzung der dem Kunden gemäß Ziff. VIII aufgeführten Mitwirkungspflichten nicht oder nicht mehr gemäß den gesetzlichen Vorschriften durchführbar sein, ist Ingo Trautmann Wasseranalysen berechtigt, ganz oder teilweise (z.B. liegenschaftsbezogen) vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Weitergehende Rechte von Ingo Trautmann Wasseranalysen bleiben hiervon unberührt.

VII. Leistungsumfang
1. Der Dienstleistungsvertrag umfasst folgende Leistungen:
-Probeentnahme von Wasserproben an den vom AG benannten Probenahmestellen (bei entsprechend beauftragter Untersuchungsart gemäß TrinkwV) durch geschulte und zertifizierte Probenehmer; Ingo Trautmann Wasseranalysen ist nur zur Probeentnahme an den vorab beauftragten Probenahmestellen verpflichtet
-Ausführung zusätzlicher beauftragter Services, wie bspw. Vorankündigung mit Aushang oder Anschreiben
-Ggf. Weiterleitung der Proben an ein gemäß den gesetzlichen Vorgaben zertifiziertes Labor zur Untersuchung
-Beauftragung eines akkreditierten Trinkwasserlabors im Namen d. AG zur Untersuchung der entnommenen Proben
-Übersendung des Laborbefundes an die vom Auftraggeber genannte Adresse durch das beauftragte Labor
2. Nicht im Leistungsumfang enthalten und damit kostenpflichtig sind:
-Aufwände die durch Neuterminierung entstehen, wenn die Probenahmestellen nicht zugänglich sind oder die technischen Voraussetzungen zur Probenahme nicht vorhanden sind
-Objektbegehung zur Aufnahme der Probenahmestellen = Bestandsaufnahme (Wird nicht angeboten)
-Montage, Demontage oder Reparatur von Entnahmestellen (Wird nicht angeboten)
-Anfahrten, die durch eine vergebliche Erstanfahrt von Ingo Trautmann Wasseranalysen zu einem mit dem AG vereinbarten Termin entstehen
-Sollen nach einer Grenzwertüberschreitung weitergehende Untersuchungen und Nachuntersuchungen durchgeführt werden, müssen diese vom AG immer gesondert und ausdrücklich beauftragt werden. Es gelten ggf. gesonderte Preise. Ingo Trautmann Wasseranalysen unterbreitet dem AG hierfür nach Anforderung durch den AG ein gesondertes Angebot
-Wurden bei einer Untersuchung Auffälligkeiten dokumentiert oder Grenzwerte überschritten, sind alle erforderlichen /-geforderten Maßnahmen durch den Betreiber einzuleiten /-zu beauftragen. Ingo Trautmann Wasseranalysen kann keine gesetzlichen Betreiberpflichten übernehmen und führt niemals weitere Untersuchungen selbstständig durch.

VIII. Mitwirkungspflichten des AG

Der AG ist verpflichtet bei Auftragserteilung und bis zur erfolgten Untersuchung,
-Ingo Trautmann Wasseranalysen alle relevanten anlagentechnischen Informationen der Trinkwasseranlage vorab mitzuteilen.
-alle zu untersuchenden Probenahmestellen schriftlich zu nennen und, bei in bewohnten Wohnungen liegenden Probenahmestellen, die Namen der jeweiligen Bewohner und deren aktuelle Kontaktdaten (wie Anschrift, Telefon, E-Mail + genaue Lage im Gebäude).
-alle Probenahmestellen Ingo Trautmann Wasseranalysen zugänglich zu machen. Sollte eine der angegebenen Probenahmestellen nicht zugänglich sein, ist Ingo Trautmann Wasseranalysen i. S. d. AG berechtigt, die Probe an einer anderen geeigneten Nutzeinheit zu entnehmen (z. B. Entnahme in direkt darunter liegender Wohnung), um trotzdem eine gewisse Aussagekraft der gesamten Untersuchung möglich zu machen. Ob bzw. inwieweit die Untersuchung trotzdem als erfüllte Legionellenprüfung gem. TrinkwV gelten kann oder wiederholt werden muss, muss vom AG bzw. Betreiber nachträglich geklärt, und ggf. neu in Auftrag gegeben werden.
-sicher zu stellen, dass alle technischen Voraussetzungen an den Probenahmestellen vorhanden sind, die für eine Probeentnahme erforderlich sind.
-Nutzerwechsel in der Liegenschaft oder Veränderungen der Nutzer-Kontaktdaten Ingo Trautmann Wasseranalysen unverzüglich mitzuteilen.

IX. Vertragsdauer
Der Dienstleistungsvertrag gilt für die in der Beauftragung vereinbarte Zeit sofern eine Laufzeit vorgesehen ist.

X. Aufhebung des Auftrags
1. Eine Aufhebung des Auftrags ist für die Vertragspartner nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
2. Hat der AG die Aufhebung zu vertreten, ist Ingo Trautmann Wasseranalysen berechtigt, eine Schadensersatzpauschale abzüglich einer banküblichen Abzinsung und möglicher ersparter Aufwendungen fällig zu stellen oder wahlweise den durch die Vertragsbeendigung konkret entstandenen Schaden zu verlangen. Dem AG bleibt der Nachweis, dass kein Schaden oder ein Schaden in geringerem Umfang entstanden ist, vorbehalten.

XI. Mängelhaftung
1. Bei mangelhafter Leistung kann Ingo Trautmann Wasseranalysen nach erfüllen (Nachbesserung oder Nachlieferung. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der AG nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, falls Ingo Trautmann Wasseranalysen die Nacherfüllung unberechtigterweise ernsthaft und endgültig verweigert.
2. Ingo Trautmann Wasseranalysen haftet nur, sofern der AG, der Unternehmer ist, offensichtliche Mängel unverzüglich ab Abnahme, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung Ingo Trautmann Wasseranalysen schriftlich anzeigt. Bei Verbrauchern haftet Ingo Trautmann Wasseranalysen nur, wenn offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme Ingo Trautmann Wasseranalysen schriftlich angezeigt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
3. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, Schadensersatzansprüche jedoch nur entsprechend dem in Ziff. XIII. der AGB geregelten Umfang.
4. Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme des Werkes, es sei denn, dass Ingo Trautmann Wasseranalysen den Mangel arglistig verschwiegen hat. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziff. XIII. der AGB.

XII. Haftungsausschluss
1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Regelungen zwingend gehaftet wird, so etwa bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Ingo Trautmann Wasseranalysen oder vorsätzlichen oder fahrlässiger Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Ingo Trautmann Wasseranalysen beruhen;
-bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ingo Trautmann Wasseranalysen oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Ingo Trautmann Wasseranalysen beruhen;
-bei Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) von Ingo Trautmann Wasseranalysen oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, in diesem Fall jedoch nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Bei Verbrauchern haftet Ingo Trautmann Wasseranalysen darüber hinaus auch bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden;
-bei Schäden, wenn und soweit Ingo Trautmann Wasseranalysen eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernommen oder eine bestimmte Eigenschaft zugesichert hat, jedoch nur für vertragstypische und vorhersehbare oder vom Zweck der Eigenschaftszusicherung erfasste Schäden, oder wenn Ingo Trautmann Wasseranalysen Arglist vorzuwerfen ist.
2. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

XIII. Verkauf der Liegenschaft, Rechtsnachfolge
1. Geht während der Vertragslaufzeit das Eigentum an der Liegenschaft auf einen Dritten über bleiben die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zwischen dem AG und Ingo Trautmann Wasseranalysen bestehen. Der AG ist verpflichtet den Dritten auf den mit Ingo Trautmann Wasseranalysen bestehenden Vertrag hinzuweisen und den Übergang Ingo Trautmann Wasseranalysen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Der AG ist in diesem Fall zur Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den Dritten berechtigt. Die Übernahme bedarf jedoch der schriftlichen Einwilligung von Ingo Trautmann Wasseranalysen.

XIV. Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen von Ingo Trautmann Wasseranalysen und dem Verbundlabor MVZ Labor Ravensburg GbR (direkte Rechnungsstellung mitbeauftragter Leistungen) sind in der angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebenen Konten geleistet werden.
2. Schecks und Wechsel werden von Ingo Trautmann Wasseranalysen nur erfüllungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des AG.
3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Ingo Trautmann Wasseranalysen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der AG ein Unternehmer, tritt Verzug spätestens 2 Wochen nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung ein.
4. Außendienstmitarbeiter, Fahrer und Monteure von Ingo Trautmann Wasseranalysen sind weder zur Ausstellung von Rechnungen noch zum Inkasso berechtigt.
5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Werden Ingo Trautmann Wasseranalysen Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbesondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ist Ingo Trautmann Wasseranalysen nur zur Leistung Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung verpflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Sicherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Ingo Trautmann Wasseranalysen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

XV. Teilleistungen
Teilleistungen, die Ingo Trautmann Wasseranalysen gesondert in Rechnung stellen kann, sind zulässig, soweit sie für den AG unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind und können getrennt in Rechnung gestellt werden. Sie sind in jedem Fall zulässig, falls die Gründe, die der Leistung im Ganzen entgegenstehen, von dem AG zu vertreten sind (z.B. Verletzung seiner Mitwirkungspflichten).

XVI. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz
1. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2. Ist der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Gerichtsstand Tuttlingen. Dasselbe gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Ingo Trautmann Wasseranalysen. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt.
4. Ingo Trautmann Wasseranalysen wird die ihr vom AG übermittelten personenbezogenen Daten nur zur Erfüllung des beauftragten vertraglichen Zweckes erheben, speichern, verarbeiten und nutzen. Der AG erteilt Ingo Trautmann Wasseranalysen hierzu ausdrücklich sein Einverständnis.

XVII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Ingo Trautmann Wasseranalysen
Geschäftsbezeichnung: H2O PRO Wasseranalysen
Buchenweg 8, 78604 Rietheim-Weilheim

 

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