Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Unternehmens
Ingo Trautmann
Wasseranalysen
Geschäftsbezeichnung: H2O PRO Wasseranalysen
Buchenweg 8, 78604 Rietheim-Weilheim
Stand: 2024
I. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (künftig: AGB) gelten für
sämtliche Lieferungen und Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit
nicht ausdrücklich und schriftlich abweichendes vereinbart ist.
2. Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers (künftig: AG) werden
nicht anerkannt, es sei denn, dass ich (Ingo Trautmann) ihnen ausdrücklich
und schriftlich zugestimmt habe. Die AGB von Ingo Trautmann Wasseranalysen
gelten auch dann, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB
abweichenden Bedingungen des AG die Leistung oder Lieferung an ihn
vorbehaltlos erbringe.
3. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit
denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche
oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
4. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei
Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen
Tätigkeit handeln.
II. Vertragsschluss
1. Das Angebot von Ingo Trautmann Wasseranalysen (H2O PRO Wasseranalysen) in
Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Der Vertrag kommt
mit Unterschrift des Auftrags von Seiten des AG zustande.
2. Ingo Trautmann Wasseranalysen arbeitet zusammen mit und im Auftrag des
MVZ Labor Ravensburg GbR - Elisabethenstr. 11 - 88212 Ravensburg. Ich
bewerbe im Auftrag des Labors und in Vereinbarung mit diesem auch die
gesetzliche Legionellenprüfung gem. TrinkwV und darf hierzu Angebote mit
getrennt aufgeführten Laborleistungen für Kunden und Interessenten erstellen
und diese zu Leistungen, Koordination und zugehörigen Services beraten. Eine
Beauftragung der Trinkwasseruntersuchung zur gesetzlichen Legionellenprüfung
erfolgt jedoch immer direkt an das MVZ Labor Ravensburg GbR mit
Auftragsformular durch den AG. Das Auftragsformular kann vom AG wahlweise
direkt an das MVZ Labor Ravensburg übermittelt werden. Wird das
Auftragsformular stattdessen an uns gesendet, prüfen wir dieses grob auf
Vollständigkeit und leiten dieses bei Vollständigkeit an das MVZ Labor
Ravensburg zur Prüfung weiter. Wir sind in diesem Fall als
Auftragsvermittler für das Labor tätig. Nimmt das MVZ Labor Ravensburg den
Auftrag an, bestimmt es einen geeigneten Probenehmer zur Umsetzung der
Probenahmen. Beauftragt uns das Labor mit den Probenahmen inkl. zugehöriger
Organisation, führen wir diese unter Verantwortung des Labors und nach
dessen Vorgaben durch. Probenahmen, Organisation, Fahrtkosten sowie
zusätzlich direkt beauftragte Leistungen wie Terminaushänge usw. werden dann
durch das Unternehmen Ingo Trautmann Wasseranalysen ausgeführt und nach
Ausführung direkt dem AG der Untersuchung in Rechnung gestellt. Zugehörige
Laboruntersuchungen werden dem AG nach Ausführung direkt durch das MVZ Labor
Ravensburg in Rechnung gestellt.
3. Wenn der AG den Vertragsabschluss durch einen von ihm beauftragten
Dritten vornehmen lässt, ist er verpflichtet, Ingo Trautmann Wasseranalysen
auf Verlangen dessen vollständigen Namen und Anschrift mitzuteilen. Wird ein
Dritter für den AG tätig, ist er verpflichtet Ingo Trautmann Wasseranalysen
auf Verlangen dessen Namen und Anschrift mitzuteilen und bei einer
Wohnungseigentümergemeinschaft eine Liste der Wohnungseigentümer der
Liegenschaft zu überlassen.
4. Sollte durch nachträgliche Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder
sonstigen Vorschriften oder durch den AG bedingte Änderungen der technischen
Voraussetzungen der Liegenschaft oder der Trinkwasseranlage eine wesentliche
Änderung des bestehenden Vertragsinhalts notwendig werden, sind die
Vertragspartner berechtigt, eine Anpassung des Vertrages an die geänderten
Umstände zu verlangen. Sollte die Leistung aufgrund technischer oder
sonstiger nicht in der Sphäre von Ingo Trautmann Wasseranalysen liegenden
Gründen nicht durchführbar sein, ist dieses berechtigt, ganz oder teilweise
(z. B. nur liegenschaftsbezogen) vom Vertrag zurückzutreten.
III. Schriftform
1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
2. Ist der AG Unternehmer, bedürfen Änderungen und Aufhebungen dieses
Vertrages sowie dieser Formbestimmungen vorbehaltlich zwingender
gesetzlicher Bestimmungen der schriftlichen Form.
IV. Preise
1. Die Preise von Ingo Trautmann Wasseranalysen sind immer in der Währung
EURO ausgewiesen und zu bezahlen.
2. Die zum Angebot gehörenden Laborleistungen werden durch das Verbundlabor
MVZ Labor Ravensburg GbR
durchgeführt. Die Laborleistungen werden dem Kunden direkt durch das Labor
in Rechnung gestellt. USt wird auf den Laborrechnungen berechnet und
ausgewiesen.
3. Grundlage für die Berechnung der Lieferungen und Leistungen von Ingo
Trautmann Wasseranalysen sind die im Auftrag bezeichneten Preise. Ingo
Trautmann Wasseranalysen hält sich an die Preise 4 Wochen gebunden. Danach
gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preise.
V. Lieferungen und
Leistungen
1. Leistungs- und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Ingo
Trautmann Wasseranalysen schriftlich zugesagt worden sind.
2. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Lieferungen und
Leistungen ist, dass der AG die unter Ziff. VIII aufgeführten
Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Unsere Liefer- und
Leistungspflichten ruhen, solange der AG diese Pflichten nicht oder nicht
rechtzeitig erfüllt hat. Sollte die Leistung aufgrund einer Verletzung der
dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflicht nicht durchführbar sein, ist Ingo
Trautmann Wasseranalysen berechtigt, ganz oder teilweise (z.B.
liegenschaftsbezogen) vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn Ingo
Trautmann Wasseranalysen die Verzögerung zu vertreten hat.
3. Ingo Trautmann Wasseranalysen ist berechtigt, sich zur Erbringung seiner
Dienstleistungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
4. Nach Vertragsschluss eintretende außergewöhnliche Ereignisse wie etwa von
Ingo Trautmann Wasseranalysen nicht zu vertretende Betriebsstörungen,
Streik, Energie- oder Rohstoffmangel sowie Änderungen von gesetzlichen
Bestimmungen, Verordnungen oder behördlichen Maßnahmen befreien Ingo
Trautmann Wasseranalysen für die Dauer der Störung und einer angemessenen
Anlaufzeit von ihren Leistungspflichten.
5. Sollte aufgrund solcher Ereignisse die Leistung für Ingo Trautmann
Wasseranalysen unmöglich werden, richten sich die Rechte des AG nach Ziff.
VI. dieser AGB.
6. Kommt Ingo Trautmann Wasseranalysen mit seiner Liefer- oder
Leistungspflicht in Verzug, kann der AG entsprechend den gesetzlichen
Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf
Schadensersatz sind in dem in Ziff. XIII geregelten Umfang ausgeschlossen.
VI. Leistungserschwernis
und Unmöglichkeit
1. Das Unternehmen Ingo Trautmann Wasseranalysen wird von seiner Leistung
frei, falls ihm die Leistungserbringung unmöglich wird. Der AG ist in diesen
Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag
zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in Ziff. XIII. geregelten Umfang
ausgeschlossen.
2. Sollte Ingo Trautmann Wasseranalysen die Leistungserbringung nur unter
erschwerten, vom AG zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen
Verletzung von Mitwirkungspflichten), ist der AG verpflichtet, etwaige
Hindernisse nach Aufforderung durch Ingo Trautmann Wasseranalysen direkt zu
beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten von Ingo
Trautmann Wasseranalysen. Kommt der AG dieser Pflicht nicht fristgerecht
nach, ist Ingo Trautmann Wasseranalysen berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Weitergehende Rechte von Ingo
Trautmann Wasseranalysen bleiben hiervon unberührt.
3. Sollte die Leistung aufgrund einer Verletzung der dem Kunden gemäß Ziff.
VIII aufgeführten Mitwirkungspflichten nicht oder nicht mehr gemäß den
gesetzlichen Vorschriften durchführbar sein, ist Ingo Trautmann
Wasseranalysen berechtigt, ganz oder teilweise (z.B. liegenschaftsbezogen)
vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Weitergehende
Rechte von Ingo Trautmann Wasseranalysen bleiben hiervon unberührt.
VII. Leistungsumfang
1. Der Dienstleistungsvertrag umfasst folgende Leistungen:
-Probeentnahme von Wasserproben an den vom AG benannten Probenahmestellen
(bei entsprechend beauftragter Untersuchungsart gemäß TrinkwV) durch
geschulte und zertifizierte Probenehmer; Ingo Trautmann Wasseranalysen ist
nur zur Probeentnahme an den vorab beauftragten Probenahmestellen
verpflichtet
-Ausführung zusätzlicher beauftragter Services, wie bspw. Vorankündigung mit
Aushang oder Anschreiben
-Ggf. Weiterleitung der Proben an ein gemäß den gesetzlichen Vorgaben
zertifiziertes Labor zur Untersuchung
-Beauftragung eines akkreditierten Trinkwasserlabors im Namen d. AG zur
Untersuchung der entnommenen Proben
-Übersendung des Laborbefundes an die vom Auftraggeber genannte Adresse
durch das beauftragte Labor
2. Nicht im Leistungsumfang enthalten und damit kostenpflichtig sind:
-Aufwände die durch Neuterminierung entstehen, wenn die Probenahmestellen
nicht zugänglich sind oder die technischen Voraussetzungen zur Probenahme
nicht vorhanden sind
-Objektbegehung zur Aufnahme der Probenahmestellen = Bestandsaufnahme (Wird
nicht angeboten)
-Montage, Demontage oder Reparatur von Entnahmestellen (Wird nicht
angeboten)
-Anfahrten, die durch eine vergebliche Erstanfahrt von Ingo Trautmann
Wasseranalysen zu einem mit dem AG vereinbarten Termin entstehen
-Sollen nach einer Grenzwertüberschreitung weitergehende Untersuchungen und
Nachuntersuchungen durchgeführt werden, müssen diese vom AG immer gesondert
und ausdrücklich beauftragt werden. Es gelten ggf. gesonderte Preise. Ingo
Trautmann Wasseranalysen unterbreitet dem AG hierfür nach Anforderung durch
den AG ein gesondertes Angebot
-Wurden bei einer Untersuchung Auffälligkeiten dokumentiert oder Grenzwerte
überschritten, sind alle erforderlichen /-geforderten Maßnahmen durch den
Betreiber einzuleiten /-zu beauftragen. Ingo Trautmann Wasseranalysen kann
keine gesetzlichen Betreiberpflichten übernehmen und führt niemals weitere
Untersuchungen selbstständig durch.
VIII. Mitwirkungspflichten
des AG
Der AG ist verpflichtet bei
Auftragserteilung und bis zur erfolgten Untersuchung,
-Ingo Trautmann Wasseranalysen alle relevanten anlagentechnischen
Informationen der Trinkwasseranlage vorab mitzuteilen.
-alle zu untersuchenden Probenahmestellen schriftlich zu nennen und, bei in
bewohnten Wohnungen liegenden Probenahmestellen, die Namen der jeweiligen
Bewohner und deren aktuelle Kontaktdaten (wie Anschrift, Telefon, E-Mail +
genaue Lage im Gebäude).
-alle Probenahmestellen Ingo Trautmann Wasseranalysen zugänglich zu machen.
Sollte eine der angegebenen Probenahmestellen nicht zugänglich sein, ist
Ingo Trautmann Wasseranalysen i. S. d. AG berechtigt, die Probe an einer
anderen geeigneten Nutzeinheit zu entnehmen (z. B. Entnahme in direkt
darunter liegender Wohnung), um trotzdem eine gewisse Aussagekraft der
gesamten Untersuchung möglich zu machen. Ob bzw. inwieweit die Untersuchung
trotzdem als erfüllte Legionellenprüfung gem. TrinkwV gelten kann oder
wiederholt werden muss, muss vom AG bzw. Betreiber nachträglich geklärt, und
ggf. neu in Auftrag gegeben werden.
-sicher zu stellen, dass alle technischen Voraussetzungen an den
Probenahmestellen vorhanden sind, die für eine Probeentnahme erforderlich
sind.
-Nutzerwechsel in der Liegenschaft oder Veränderungen der
Nutzer-Kontaktdaten Ingo Trautmann Wasseranalysen unverzüglich mitzuteilen.
IX. Vertragsdauer
Der Dienstleistungsvertrag gilt für die in der Beauftragung vereinbarte Zeit
sofern eine Laufzeit vorgesehen ist.
X. Aufhebung des Auftrags
1. Eine Aufhebung des Auftrags ist für die Vertragspartner nur bei Vorliegen
eines wichtigen Grundes möglich.
2. Hat der AG die Aufhebung zu vertreten, ist Ingo Trautmann Wasseranalysen
berechtigt, eine Schadensersatzpauschale abzüglich einer banküblichen
Abzinsung und möglicher ersparter Aufwendungen fällig zu stellen oder
wahlweise den durch die Vertragsbeendigung konkret entstandenen Schaden zu
verlangen. Dem AG bleibt der Nachweis, dass kein Schaden oder ein Schaden in
geringerem Umfang entstanden ist, vorbehalten.
XI. Mängelhaftung
1. Bei mangelhafter Leistung kann Ingo Trautmann Wasseranalysen nach
erfüllen (Nachbesserung oder Nachlieferung. Sofern die Nacherfüllung
fehlschlägt, kann der AG nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies
gilt auch, falls Ingo Trautmann Wasseranalysen die Nacherfüllung
unberechtigterweise ernsthaft und endgültig verweigert.
2. Ingo Trautmann Wasseranalysen haftet nur, sofern der AG, der Unternehmer
ist, offensichtliche Mängel unverzüglich ab Abnahme, versteckte Mängel
unverzüglich nach Entdeckung Ingo Trautmann Wasseranalysen schriftlich
anzeigt. Bei Verbrauchern haftet Ingo Trautmann Wasseranalysen nur, wenn
offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme Ingo Trautmann
Wasseranalysen schriftlich angezeigt werden. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung.
3. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, Schadensersatzansprüche
jedoch nur entsprechend dem in Ziff. XIII. der AGB geregelten Umfang.
4. Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab
Abnahme des Werkes, es sei denn, dass Ingo Trautmann Wasseranalysen den
Mangel arglistig verschwiegen hat. Für Schadensersatzansprüche wegen eines
Mangels gilt Ziff. XIII. der AGB.
XII. Haftungsausschluss
1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des AG, gleich aus welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Regelungen
zwingend gehaftet wird, so etwa bei Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung von Ingo Trautmann Wasseranalysen oder vorsätzlichen oder
fahrlässiger Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von Ingo Trautmann Wasseranalysen beruhen;
-bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung
von Ingo Trautmann Wasseranalysen oder einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von Ingo Trautmann Wasseranalysen beruhen;
-bei Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) von Ingo Trautmann Wasseranalysen oder
deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, in
diesem Fall jedoch nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Bei
Verbrauchern haftet Ingo Trautmann Wasseranalysen darüber hinaus auch bei
leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten, beschränkt
auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden;
-bei Schäden, wenn und soweit Ingo Trautmann Wasseranalysen eine Garantie
für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernommen oder eine
bestimmte Eigenschaft zugesichert hat, jedoch nur für vertragstypische und
vorhersehbare oder vom Zweck der Eigenschaftszusicherung erfasste Schäden,
oder wenn Ingo Trautmann Wasseranalysen Arglist vorzuwerfen ist.
2. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
XIII. Verkauf der
Liegenschaft, Rechtsnachfolge
1. Geht während der Vertragslaufzeit das Eigentum an der Liegenschaft auf
einen Dritten über bleiben die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
zwischen dem AG und Ingo Trautmann Wasseranalysen bestehen. Der AG ist
verpflichtet den Dritten auf den mit Ingo Trautmann Wasseranalysen
bestehenden Vertrag hinzuweisen und den Übergang Ingo Trautmann
Wasseranalysen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Der AG ist in diesem Fall zur Übertragung der Rechte und Pflichten aus
diesem Vertrag auf den Dritten berechtigt. Die Übernahme bedarf jedoch der
schriftlichen Einwilligung von Ingo Trautmann Wasseranalysen.
XIV. Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen von Ingo Trautmann Wasseranalysen und dem Verbundlabor MVZ
Labor Ravensburg GbR (direkte Rechnungsstellung mitbeauftragter Leistungen)
sind in der angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit
schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebenen Konten
geleistet werden.
2. Schecks und Wechsel werden von Ingo Trautmann Wasseranalysen nur
erfüllungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des
AG.
3. Bei Zahlungsverzug des AG richten sich die Rechte von Ingo Trautmann
Wasseranalysen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der AG ein
Unternehmer, tritt Verzug spätestens 2 Wochen nach Fälligkeit und Erhalt der
Rechnung ein.
4. Außendienstmitarbeiter, Fahrer und Monteure von Ingo Trautmann
Wasseranalysen sind weder zur Ausstellung von Rechnungen noch zum Inkasso
berechtigt.
5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie
ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen,
wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Werden Ingo Trautmann Wasseranalysen Tatsachen bekannt, die Zweifel an
der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbesondere eine
Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens, ist Ingo Trautmann Wasseranalysen nur zur Leistung
Zug-um-Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung verpflichtet.
Kommt der AG dieser Aufforderung zur Sicherheitsleistung trotz einer
Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist Ingo Trautmann Wasseranalysen
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
XV. Teilleistungen
Teilleistungen, die Ingo Trautmann Wasseranalysen gesondert in Rechnung
stellen kann, sind zulässig, soweit sie für den AG unter Berücksichtigung
seiner Interessen zumutbar sind und können getrennt in Rechnung gestellt
werden. Sie sind in jedem Fall zulässig, falls die Gründe, die der Leistung
im Ganzen entgegenstehen, von dem AG zu vertreten sind (z.B. Verletzung
seiner Mitwirkungspflichten).
XVI. Gerichtsstand,
anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz
1. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
2. Ist der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag Gerichtsstand Tuttlingen. Dasselbe gilt, wenn der AG keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort nach Vertragsschluss verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Ingo Trautmann Wasseranalysen.
Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände
hiervon unberührt.
4. Ingo Trautmann Wasseranalysen wird die ihr vom AG übermittelten
personenbezogenen Daten nur zur Erfüllung des beauftragten vertraglichen
Zweckes erheben, speichern, verarbeiten und nutzen. Der AG erteilt Ingo
Trautmann Wasseranalysen hierzu ausdrücklich sein Einverständnis.
XVII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird
hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Ingo Trautmann
Wasseranalysen
Geschäftsbezeichnung: H2O PRO Wasseranalysen
Buchenweg 8, 78604 Rietheim-Weilheim