PRÜFPFLICHT
Bei Missachtung der Prüfpflicht drohen Bußgelder bis zu 25.000,- €, Schadensersatzansprüche durch Nutzer (bspw. Gesundheitsschäden), sowie strafrechtliche Folgen (fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung). |
§ |
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Bereiche und Intervalle
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Bin ich generell zur Legionellenprüfung verpflichtet? Folgende Fragen sind entscheidend:
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Sind Sie |
JA oder NEIN |
Wenn Sie Frage 1 mit
JA beantwortet haben, sind Sie unter weiteren Voraussetzungen zur
gesetzlichen Legionellenprüfung verpflichtet.
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Enthält die
Trinkwasserinstallation eine zentrale Trinkwassererwärmung? |
JA oder NEIN |
Wenn Sie auch Frage 2 mit
JA beantwortet haben, sind Sie unter weiteren Voraussetzungen zur
gesetzlichen Legionellenprüfung verpflichtet.
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Hat der zentrale Warmwasserspeicher ein
Volumen von mehr als 400 Litern
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JA oder NEIN |
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* Sollte der zentrale Warmwasserspeicher unter 400 Liter Inhalt haben, muss geklärt werden, ob mindestens eine Warmwasserleitung zwischen Warmwasserspeicher und der entferntesten Entnahmestelle mehr als 3 Liter Inhalt aufweist. Die Berechnung ist oft nicht einfach, da die Rohrleitungen teilweise nicht sichtbar in den Wänden verlaufen. Es ist anzuraten, eine Fachkraft zu beauftragen, um die Prüfpflicht zweifelsfrei bestätigen oder ausschließen zu können. In der Praxis sind allerdings nahezu alle Mehrfamilienhäuser mit Anlagen, die eine zentrale Warmwassererzeugung enthalten, prüfpflichtig.
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Die hier gesammelten Informationen können
lediglich als erste Orientierung dienen und sollen die
Thematik vereinfacht näher bringen.
Da die Gesetzestexte teilweise komplex sind und regelmäßig
aktualisiert werden, sind alle Informationen auf diesen Seiten
in Bezug auf Pflichten und Voraussetzungen gem.
Trinkwasserverordnung unverbindlich und ohne Gewähr auf
Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität. |
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