Erklärung
verwendeter Fachbegriffe
Bestandsaufnahme (bei ges. Legionellenprüfung gem. TrinkwV)
Die so genannte Bestandsaufnahme
ist vom Betreiber vor Beauftragung der ersten (orientierenden)
Untersuchung durchzuführen.
Hierbei soll die Trinkwasserinstallation erfasst werden
(Leitungsverläufe WW KW), um so die gem. TrinkwV geforderten
Entnahmestellen festzulegen. Anzahl und genaue Lokalisation der
Entnahmestellen müssen bei der schriftlichen Laborbeauftragung
vom Betreiber detailiert angegeben werden.
Die Bestandsaufnahme kann z . B. über geeignete Gebäudepläne
(/Installationspläne) erfolgen. Sind keine entsprechenden Pläne
vorhanden, müssen die Leitungsverläufe am besten durch
Fachkundige (z. B. Heizungsbau, Fachplaner, Architekt) ermittelt
werden.
Sinnvoll ist es dann, eine Skizze anzufertigen, auf der ein
Gebäudequerschnitt, die Leitungsverläufe WW und KW sowie die
hieraus ermittelten Entnahmestellen ersichtlich sind.
Eine so dokumentierte Bestandsaufnahme sollte vom Betreiber
dauerhaft archiviert werden.
Entnahmestelle (/repräsentative Entnahmestellen)
Als Entnahmestellen werden die Stellen
bezeichnet, an denen Proben für eine Untersuchung entnommen werden.
Je nach Zweck der Untersuchung müssen die Entnahmen an bestimmten Stellen
erfolgen.
Bei orientierenden Untersuchungen werden nur wenige, aber relevante Stellen
beprobt, die eine grobe Beurteilung über einen bestimmten Bereich ( z. B.
Warmwasserkreislauf) ermöglichen. Hier spricht man von "repräsentativen
Entnahmestellen".
Beispielsweise sind dies bei der ges. Legionellenprüfung
A: direkt nach dem Ausgang der
Warmwassererzeugung und direkt vor dem Wiedereintritt (Rücklauf), am Ende der
Zirkulation (falls vorhanden)
INFO: Um die Probenahme durchführen zu können,
müssen spezielle Entnahmeventile (abflammbar) an den vorgeschriebenen Stellen
vorhanden sein. Bei nicht Vorhandensein sind diese vorab zu installieren.
und
B: die am weitesten entfernte Entnahmestelle zur Warmwassererzeugung (z. B.
Waschtisch Armatur Bad der Wohnung im obersten Geschoss. Jede
Warmwasser-Steigleitung soll beprobt werden, d.
h., wenn weitere WW-Steigleitungen vorhanden sind, soll bei jeder zusätzlichen
Steigleitung wieder an der am weitesten entfernten Stelle eine Beprobung
erfolgen.
Orientierende Untersuchung
gem. aktueller Trinkwasserverordnung muss,
bei Verpflichtung zur ges. Legionellenprüfung, bis spätestens 31.12.2013 die erste
"orientierende Untersuchung" durchgeführt worden sein.
Bei der im festen Intervall durchzuführenden orientierenden Untersuchung wird an
festgelegten repräsentativen Entnahmestellen
Werden die Grenzwerte überschritten, muss der Betreiber entsprechende Maßnahmen
ergreifen und eine weitergehende Untersuchung durchführen lassen. Werden die
Grenzwerte eingehalten, ist in einem festgeschriebenen Intervall die
orientierende Untersuchung zu wiederholen:
Im öffentlichen Bereich: Intervall 1 Jahr
Im gewerblichen Bereich: Intervall 3 Jahre
INFO:
Alle Untersuchungsbereichte müssen vom Betreiber 10 Jahre
aufbewahrt und dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorgelegt
werden.
KW (= Kaltwasser)
Nachprüfung (= Nachuntersuchung)
Sollte die Orientierende Untersuchung die Grenzwerte
überschreiten, muss vom Betreiber direkt eine "weitergehende Untersuchung"
veranlasst werden. Je nach
Höhe der Überschreitung müssen zudem vorgegebene Maßnahmen zur Desinfektion und/oder
Sanierung durchgeführt werden. Nach den erfolgten Maßnahmen muss der Betreiber
eine Nachprüfung (ggf. mehrere-) veranlassen, um den Erfolg der Maßnahmen zu
kontrollieren. Für den Betreiber ist es ratsam, das Vorgehen mit dem
Gesundheitsamt koordinieren.
Stagnationsstrecken
sind Abschnitte in der Wasserleitungsinstallation,
in denen das Wasser zu lange stagniert, also still steht. Häufig verursacht
durch bspw. selten benutzte Waschbecken oder Außenarmaturen.
INFO: Stagnierendes Wasser ist eine der Hauptursachen für
Grenzwertüberschreitungen, u. a. bei der Legionellenuntersuchung. So genannte
Totleitungen (s. u.),
sind hierbei als Gefahrenquelle noch relevanter.
Steigleitung (= Steigstrang)
eine senkrechte Rohrleitung
innerhalb eines Gebäudes, welche das Wasser in weitere Geschossebenen führt.
Thermische Desinfektion
Vorbeugend oder nach Grenzwertüberschreitungen
mikrobiologischer Parameter werden WW-Leitungen mit heißem Wasser durchgespült.
Die Spülung erfolgt i. d. R. über vorhandene Abnahmestellen. Zuvor wird das WW
zentral möglichst auf eine Temperatur von min. 65° C erhitzt und dann an einer
geeigneten Abnahmestelle für mehrere Minuten (je nach Installationsgröße und
Dauer bis zum Erreichen der zur Desinfektion notwendigen Mindesttemperatur) mit
größtmöglichem Druck gespült. Dies erfolgt, je nach Situation, in regelmäßigen
Abständen und über einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft.
Der Erfolg einer thermischen Desinfektion ist abhängig von der erreichbaren
Temperatur und der regelmäßigen, plangemäß durchgeführten Spülung. Zudem können
ältere Leitungen mit starkem Biofilm den Erfolg erschweren oder verhindern.
Totleitungen
Leitungsabschnitte
innerhalb der Trinkwasserinstallation,
die ohne eine Entnahmestelle
enden, z. B. wenn beim Gebäudebau bereits ein Leitungsabschnitt
für eine nachträgliche Entnahmestelle (Waschbecken, Dusche
etc.) in die Installation integriert wurde.
Das darin befindliche Wasser ist besonders anfällig für
Verkeimung. Insbesondere sind Probleme mit Legionellen oft
darauf zurück zu führen. Durch Rückspülung kann belastetes
Wasser in die übrige Installation gelangen.
Totleitungen sollten unbedingt vermieden
oder ggf. entfernt werden!
WW (= Warmwasser)
Zirkulationspumpe
Bei zentraler Warmwassererzeugung ist im Normalfall zusätzlich
eine Zirkulationsleitung im WW-Kreislauf vorhanden, die mithilfe
einer Zirkulationspumpe für schneller verfügbares Warmwasser
sorgen soll. Bei Defekt oder Störung der Zirkulationspumpe
dauert es i. d. R. länger, bis das Warmwasser die erwünschte
Temperatur erreicht. Dies kann u. a. auch eine
Legionellenvermehrung begünstigen.